Bebauungsplan Nr. H 107 „Dienstleistungszentrum“

Bekanntmachung

Der Rat der Stadt Hemmoor hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2026 das Verfahren zur  Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. H 107 „Dienstleistungszentrum“ durch Beschluss förmlich eingeleitet. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen und der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst wird.  

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die bisherige Gemeinbedarfsfläche in ein Urbanes Gebiet (MU) umzuwandeln. Die Festsetzungen im Bebauungsplan sollen so gestaltet werden, dass sowohl ein Umbau des ehemaligen Kirchengebäudes als auch der Neubau eines sich in das Stadtbild einfügenden Wohn- und Geschäftshauses an diesem Standort zugelassen werden können. Im Zuge der Aufstellung ist eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt worden. Das Gutachten ist Anlage des Begründungsentwurfes. 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Warstade, im Kreuzungsbereich der Zentrumstraße und der Bundesstraße 495. Der Geltungsbereich ist in dem nebenstehenden Übersichtsplan durch Umrandung dargestellt. 

Die Planentwürfe liegen während der Dienststunden im Rathaus Hemmoor, 21745 Hemmoor, Rathausplatz 5, Zimmer 103, zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

13. Juli 2026 bis 13. August 2026

öffentlich aus. Bis dahin besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und sich zu der Planung schriftlich -auch per E-Mail- zu äußern. Dies gilt ausdrücklich auch für Kinder und Jugendliche. Weiterhin werden die Entwurfsunterlagen ab dem 13.07.2026 im Internet bereitgehalten und können auf der Homepage der Stadt Hemmoor https://www.hemmoor.de/politik-verwaltung/rathaus/bauleitplanung/ eingesehen und heruntergeladen werden. Außerdem können die Unterlagen über das Niedersächsische UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de abgerufen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausschließlich zum Zweck der Durchführung des genannten Aufstellungsverfahrens. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken findet nicht statt.

Jan Tiedemann
Stadtdirektor

Kontakt
Stadt Hemmoor

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