Führerschein - Umtausch
Ab dem 01.02.2022 können Sie den Umtausch Ihres Führerscheines auch vor Ort in unseren Rathäusern beantragen. Die Umstellung ist nur mit Termin möglich, den Sie hier online buchen können. Bitte beachten Sie, dass zunächst nur die Jahrgänge 1953 – 1958 umgetauscht werden sollen. Die Jahrgänge 1959 – 1964 können sich gern ab dem 01.07.2022 einen Termin bei uns buchen. Alle Papier- und Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b) werden ersetzt. Beim Umtausch des alten Führerscheines auf den Kartenführerschein werden die Fahrerlaubnisklassen umgestellt. Hierbei bleiben natürlich alle bereits erworbenen Berechtigungen zum Führen unterschiedlicher Fahrzeugklassen erhalten. Eine wesentliche Änderung ist die Befristung des Führerscheines auf 15 Jahre. Gemeint ist damit lediglich die Befristung des Führerscheindokumentes, nicht der Fahrerlaubnis selbst. Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen? Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr. Geburtsjahr Umtausch bis zum vor 1953 19.01.2033 1953 - 1958 30.06.2022 1959 - 1964 19.01.2023 1965 - 1970 19.01.2024 1971 oder später 19.01.2025 Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a. Ausstellungsjahr Umtausch bis zum 1999 - 2001 19.01.2026 2002 - 2004 19.01.2027 2005 - 2007 19.01.2028 2008 19.01.2029 2009 19.01.2030 2010 19.01.2031 2011 19.01.2032 2012 - 18.01.2013 19.01.2033 Benötigte Unterlagen • Führerschein • gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung *) (nicht älter als drei Monate) • ein biometrisches Passfoto • Gebühr: 30,40 Euro *) Die Meldebescheinigung ist erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt. Ansprechpartner: Rathaus Hemmoor Ordnungsamt Frau Bahlke Rathausplatz 5, 21745 Hemmoor Tel.: 04771-602 146 E-Mail: ordnungsamt@hemmoor.de Rathaus Hechthausen Frau Stolter Markplatz 4, 21755 Hechthausen Tel.: 04774 - 255 E-Mail: hechthausen@hemmoor.de

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Bahlke, Frau
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Hechthausen04774 - 255k.stolter@hemmoor.de
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