Grundsteuerreform in Niedersachsen

Zum 01. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft. Hintergrund sind ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das Ziel, die Grundsteuer auf eine zeitgemäße, nachvollziehbare und gerechte Grundlage zu stellen. Das umfangreiche Reformvorhaben ist für Land, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung.

Finanzminister Gerald Heere erklärt: „Niedersachsen hat die Grundsteuerreform genutzt, um ein einfaches und zugleich gerechtes neues System nach dem Flächen-Lage-Modell zu installieren. Ein großer Vorteil dieses Modells ist auch, dass künftig keine weiteren Hauptfeststellungen nötig sind, die Eigentümerinnen und Eigentümer also nicht durch eine regelmäßige Erklärungspflicht belastet werden. Handlungsbedarf entsteht nur noch dann, wenn sich Änderungen beim Grundstück oder Gebäude ergeben oder sich die Eigentumsverhältnisse ändern. Erfreulich ist auch, dass die neue Bewertung aller Grundstücke in weiten Teilen abgeschlossen ist.“

Ein Infoschreiben dazu finden Sie hier.

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Website des Landesamtes für Steuern Niedersachsen

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